Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Standgenehmigung in Bezug auf ein Tiny House?

Im Zusammenhang mit Tiny Houses tauchen oft Begriffe wie „Baugenehmigung“ und „Standgenehmigung“ auf. Beide betreffen das Aufstellen eines Hauses – bedeuten aber nicht dasselbe und haben unterschiedliche rechtliche Auswirkungen.

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Inhaltsverzeichnis

Die Baugenehmigung: Voraussetzung für dauerhaftes Wohnen

Eine Baugenehmigung ist eine offizielle behördliche Erlaubnis, ein Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu errichten oder dauerhaft aufzustellen – inklusive Nutzung zu Wohnzwecken. Sie wird durch das örtlich zuständige Bauamt auf Grundlage des Bauordnungsrechts erteilt. Voraussetzung ist, dass das Tiny House den baulichen Anforderungen entspricht, wie etwa Statik, Brandschutz, Energieeinsparverordnung, Abstandsflächen oder Erschließung.

Wichtig ist: Auch wenn ein Tiny House klein oder mobil ist, kann es als Gebäude gelten – nämlich dann, wenn es ortsfest genutzt wird und eine Wohnfunktion übernimmt. In solchen Fällen ist eine reguläre Baugenehmigung erforderlich. Ohne sie darf das Tiny House nicht dauerhaft bewohnt oder aufgestellt werden.

Die Standgenehmigung: Zeitlich und örtlich begrenzt

Eine Standgenehmigung hingegen ist eine temporäre Erlaubnis, ein Objekt für einen bestimmten Zeitraum an einem festgelegten Ort abzustellen. Sie betrifft vor allem mobile Bauten wie Verkaufsstände, Container oder eben auch mobile Tiny Houses, die nicht dauerhaft bewohnt werden. Standgenehmigungen werden häufig durch kommunale Ordnungsämter oder andere zuständige Stellen erteilt – je nach Verwendungszweck und Standort.

Im Unterschied zur Baugenehmigung erlaubt eine Standgenehmigung nicht das dauerhafte Wohnen, sondern lediglich das zeitweilige Aufstellen. Sie ist meist an bestimmte Auflagen gebunden, etwa zur Aufenthaltsdauer, Nutzungsart oder Beschaffenheit des Untergrunds.

Unterschied in der rechtlichen Bedeutung

Die Baugenehmigung ist ein umfassender und dauerhaft gültiger Verwaltungsakt, der den Bau und die Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Baugesetzbuchs erlaubt. Sie beinhaltet auch die Prüfung baulicher, technischer und gestalterischer Anforderungen und schafft eine rechtssichere Grundlage für die Nutzung.

Die Standgenehmigung ist demgegenüber eingeschränkter: Sie betrifft kein „Bauwerk“ im klassischen Sinn, sondern meist ein transportables Objekt, das auf Zeit irgendwo platziert wird – etwa für eine Veranstaltung oder eine saisonale Nutzung. Für die dauerhafte Wohnnutzung reicht eine Standgenehmigung in der Regel nicht aus.

Beispiel: Tiny House auf Rädern

Ein Tiny House auf Rädern kann – je nach Nutzung – unter beide Regelungen fallen. Wird es mobil gehalten und nur gelegentlich genutzt (z. B. als Ferienunterkunft oder Gästehaus auf einem Privatgrundstück), kann eine Standgenehmigung ausreichen. Soll es jedoch dauerhaft als Hauptwohnsitz dienen, wird eine vollwertige Baugenehmigung notwendig.

Auch die Einstufung durch die Behörde spielt eine Rolle: Manche Kommunen erkennen ein Tiny House auf Rädern als Wohnwagen an, andere stufen es als bauliche Anlage ein. Diese Einordnung beeinflusst, welche Genehmigung erforderlich ist.

Einfluss des Grundstücks

Nicht nur das Haus selbst, sondern auch das Grundstück ist entscheidend. Eine Baugenehmigung setzt ein Grundstück voraus, das laut Bebauungsplan für Wohnbebauung zugelassen ist. Eine Standgenehmigung kann unter Umständen auch auf einem Gewerbe-, Camping- oder Sondernutzungsgelände erteilt werden – allerdings immer zeitlich begrenzt und mit eingeschränkter Nutzungsform.

Wer dauerhaft wohnen möchte, benötigt also nicht nur eine passende Genehmigung für das Haus, sondern auch ein Grundstück, das diesen Zweck erlaubt.

Fazit

Der Unterschied zwischen Baugenehmigung und Standgenehmigung liegt vor allem in der Nutzungsdauer, der rechtlichen Einordnung des Gebäudes und der Zulässigkeit des Wohnens. Eine Baugenehmigung erlaubt dauerhaftes Wohnen auf einem dafür vorgesehenen Grundstück und stellt eine rechtssichere Nutzung sicher. Eine Standgenehmigung ist hingegen nur temporär gültig und eignet sich nicht für ein Leben im Tiny House auf Dauer. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Tiny House zu nutzen, sollte frühzeitig klären, welche Genehmigung erforderlich ist – und ob der gewünschte Standort dafür geeignet ist.

Hinweis:
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.