Wie funktioniert die Anmeldung eines Wohnsitzes im Tiny House?

Wer dauerhaft in einem Tiny House leben möchte, muss dort auch offiziell gemeldet sein. Doch die Anmeldung eines Wohnsitzes im Tiny House ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und hängt stark vom Standort und der rechtlichen Einordnung des Hauses ab.

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Inhaltsverzeichnis

Eine offizielle Meldeadresse ist möglich – unter bestimmten Bedingungen

Damit ein Tiny House als Wohnsitz anerkannt wird, muss es über eine offiziell genehmigte Wohnnutzung verfügen. Das bedeutet: Das Haus muss auf einem Grundstück stehen, das im Bebauungsplan für Wohnen ausgewiesen ist, und die Nutzung muss durch eine Baugenehmigung abgesichert sein. Erst dann kann man das Tiny House als Haupt- oder Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Die Meldebehörden dürfen eine Anmeldung nur dann akzeptieren, wenn das Objekt als „Wohnung“ im Sinne des Melderechts anerkannt ist – also ein räumlich abgegrenzter Bereich, der zum Wohnen dauerhaft geeignet ist.

Ohne Baugenehmigung keine Anmeldung

Auch wenn ein Tiny House äußerlich wie ein Wohngebäude wirkt, reicht das allein nicht aus. Ohne gültige Baugenehmigung oder ohne genehmigte Wohnnutzung des Grundstücks ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in der Regel nicht möglich. Die Kommune verlangt häufig einen Nachweis über die Baugenehmigung oder zumindest die Bestätigung, dass es sich um eine zulässige Wohnnutzung handelt.

Wer sein Tiny House z. B. auf einem Freizeitgrundstück, einem Campingplatz oder im Außenbereich ohne Wohnrecht aufstellt, wird dort keinen offiziellen Wohnsitz anmelden können – selbst wenn er dort tatsächlich lebt.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Neben der genehmigten Wohnnutzung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit eine Meldeadresse anerkannt wird:

  • Das Tiny House muss dauerhaft bewohnbar sein (Wasser, Strom, Heizung, Sanitäreinrichtung)
  • Es muss eine postalisch erreichbare Adresse vorhanden sein
  • Das Haus muss eindeutig einem Grundstück und einer Hausnummer zugeordnet werden können

In manchen Fällen muss auch ein Miet- oder Eigentumsnachweis erbracht werden, insbesondere wenn die Adresse neu ist oder das Tiny House auf einem gemeinschaftlich genutzten Grundstück steht.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Ist das Tiny House rechtlich als Wohngebäude anerkannt, verläuft die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wie bei jeder anderen Wohnung auch. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug muss man sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und der Wohnungsgeberbestätigung (z. B. vom Grundstückseigentümer oder sich selbst, falls man Eigentümer ist) anmelden.

In Großstädten erfolgt die Anmeldung oft online mit Terminvereinbarung, in kleineren Gemeinden direkt beim zuständigen Amt. Bei Unsicherheiten über die Anerkennung des Tiny Houses als Wohnadresse empfiehlt sich ein vorheriges Gespräch mit dem Amt.

Alternative Lösungen: Nebenwohnsitz oder Übergangslösungen

In manchen Fällen lässt sich das Tiny House zunächst als Nebenwohnsitz anmelden, etwa wenn es sich um ein Wochenendhaus handelt, das temporär genutzt wird. Auch das funktioniert aber nur, wenn die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Genehmigung für Wohnzwecke hat, kann nicht einfach das Tiny House als Meldeadresse nutzen – selbst nicht für einen Nebenwohnsitz.

Einige Kommunen bieten in Pilotprojekten Übergangslösungen an, z. B. in Tiny-House-Siedlungen mit vereinfachter Genehmigung. Hier kann das Anmelden eines Wohnsitzes leichter möglich sein, sofern das Projekt offiziell unterstützt wird.

Fazit

Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Tiny House ist grundsätzlich möglich, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend ist, dass das Tiny House legal als Wohngebäude genutzt werden darf und auf einem entsprechend genehmigten Grundstück steht. Nur dann wird es als offizielle Adresse anerkannt. Wer dauerhaft im Tiny House leben und sich dort anmelden möchte, sollte deshalb frühzeitig mit dem Bauamt und dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Hinweis:
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.