Hygienevorschriften

Wer ein Tiny House nicht nur privat nutzt, sondern etwa als Ferienunterkunft, Café oder mobiles Geschäft betreibt, muss bestimmte Hygienevorschriften einhalten. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit von Nutzer:innen und Gästen und sind besonders bei gewerblicher Nutzung verbindlich.

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e nach Art der Nutzung greifen unterschiedliche Regelwerke – etwa das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) oder kommunale Auflagen. Wird im Tiny House mit Lebensmitteln gearbeitet, sind strenge Standards zu erfüllen: Dazu gehören eine hygienische Lagerung, regelmäßige Reinigung, dokumentierte Eigenkontrollen sowie ein Nachweis über die Schulung in Lebensmittelhygiene (z. B. durch das Gesundheitsamt). Auch Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern sind Pflicht.

Bei der gewerblichen Vermietung, etwa als Ferienunterkunft oder Tiny-House-Hotel, gelten ebenfalls Anforderungen: Regelmäßige Reinigung und Desinfektion, insbesondere von Sanitärbereichen, Betten und Küchenflächen, sind verpflichtend. Zudem können je nach Region Kontrollbesuche durch das Ordnungs- oder Gesundheitsamt stattfinden. Eine gute Dokumentation aller Reinigungsmaßnahmen und eventueller Mängel ist hier von Vorteil.

Auch sanitäre Einrichtungen müssen bestimmten Standards genügen. Komposttoiletten oder mobile Lösungen sind zwar beliebt im Tiny-House-Bereich, müssen jedoch so betrieben werden, dass weder Umwelt noch Menschen gefährdet werden. Das bedeutet z. B. dichte Sammelbehälter, Geruchsverschlüsse und sichere Entsorgungswege. Duschen und Waschplätze müssen sauber, funktionstüchtig und gut belüftet sein.

Für den privaten Gebrauch gibt es in der Regel keine verpflichtenden Hygieneauflagen. Dennoch ist auch hier ein durchdachtes Hygienekonzept sinnvoll – etwa bei der Auswahl der Toilette, bei der Trinkwasserversorgung oder der Vermeidung von Schimmel durch gute Belüftung.

Ein Sonderfall sind mobile Tiny-House-Angebote auf Märkten oder Events. Hier gelten meist besonders strenge Vorschriften, da sie unter das Reisegewerbe fallen. Vor dem ersten Einsatz ist in der Regel eine Abnahme durch die zuständige Behörde erforderlich – inklusive Nachweis über Hygienestandards, Wasserversorgung, Müllentsorgung und ggf. Schädlingsprävention.

Hygienevorschriften im Tiny House sind abhängig von Nutzung und Standort. Wer sein Minihaus gewerblich betreibt, sollte sich frühzeitig informieren und alle Vorgaben gewissenhaft umsetzen – für den Schutz der Gäste und den eigenen Erfolg.

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