Unter Nutzungsänderung versteht man im baurechtlichen Sinne die Veränderung der genehmigten Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Im Zusammenhang mit Tiny Houses betrifft dies beispielsweise den Wechsel von einer genehmigten Freizeitnutzung zu einer dauerhaften Wohnnutzung oder die Umwidmung eines Standplatzes von einem Wochenendgrundstück zu einer offiziellen Wohnsiedlung.
Eine Nutzungsänderung muss in der Regel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und genehmigt werden. Dabei wird geprüft, ob die neue Nutzung den geltenden Bebauungsplänen, Baunormen und infrastrukturellen Anforderungen entspricht. Aspekte wie Stellplatznachweise, Brandschutz, Abwasserentsorgung und Erschließung spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Gerade bei Tiny Houses kann die Beantragung einer Nutzungsänderung einige Herausforderungen mit sich bringen, da viele Grundstücke ursprünglich nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind. Eine erfolgreiche Nutzungsänderung eröffnet jedoch die Möglichkeit, Tiny Houses legal als Erstwohnsitz oder für alternative Nutzungen wie Büros, Gästehäuser oder Ferienunterkünfte zu betreiben.
Die Nutzungsänderung ist ein entscheidender Schritt, um Tiny Houses offiziell und rechtskonform neuen Wohn- oder Nutzungskonzepten anzupassen – ein wichtiger Aspekt für langfristige Planungssicherheit.