Unter einer privaten Stellfläche versteht man ein Grundstück, das in privatem Besitz ist und auf dem ein Tiny House – mobil oder stationär – aufgestellt werden darf. Das kann beispielsweise ein Garten, ein ländliches Grundstück, eine Wiese hinter einem Wohnhaus oder ein Teilstück eines großen Hofes sein. Viele Tiny-House-Interessierte nutzen solche Flächen, um unabhängig, naturnah und individuell zu wohnen.
Der große Vorteil: Auf einer privaten Stellfläche lassen sich Gestaltung, Nutzung und Infrastruktur oft freier und persönlicher umsetzen als auf gewerblich betriebenen Flächen. Zudem ist das soziale Umfeld meist bekannt, und bei gemeinschaftlicher Nutzung mit Eigentümer:innen oder Nachbar:innen können Synergien entstehen, etwa durch gemeinsame Nutzung von Wasser- oder Stromanschlüssen.
Allerdings ersetzt der private Charakter der Fläche nicht die bau- und ordnungsrechtlichen Vorgaben. Ob ein Tiny House dort dauerhaft stehen und bewohnt werden darf, hängt vom Bebauungsplan, der Nutzungsausweisung (z. B. Wohngebiet, Außenbereich) und gegebenenfalls weiteren kommunalen Vorgaben ab. Eine dauerhafte Wohnnutzung muss in der Regel genehmigt werden – auch auf privatem Grund.
Ebenfalls wichtig sind Themen wie Zufahrt, Erschließung, Entwässerung und Müllentsorgung, die bei der Planung einer privaten Stellfläche mitgedacht werden sollten. Für mobile Tiny Houses kann außerdem die Gewichtsverteilung und der Untergrund eine Rolle spielen, um Standfestigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Die private Stellfläche ist eine attraktive Option für das Wohnen im Tiny House – vorausgesetzt, rechtliche Rahmenbedingungen, Erschließung und Nutzung sind klar geregelt. Sie bietet Individualität, Freiheit und oft einen engen Bezug zur Natur oder Gemeinschaft.