Anhängelast

Die Anhängelast gibt an, wie schwer ein Anhänger – und damit ein Tiny House auf Rädern – maximal sein darf, um von einem Fahrzeug sicher gezogen zu werden. Sie ist ein entscheidender Faktor bei der Planung und Zulassung eines mobilen Tiny Houses.

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Die Anhängelast wird in gebremste und ungebremste Anhängelast unterteilt. Die gebremste Anhängelast bezeichnet das Maximalgewicht eines Anhängers mit eigener Bremse, während die ungebremste Anhängelast das Gewicht ohne zusätzliche Bremsvorrichtung angibt. Für Tiny Houses spielt fast ausschließlich die gebremste Anhängelast eine Rolle, da sie meist mehrere Tonnen wiegen.

Entscheidend für die zulässige Anhängelast ist das Zugfahrzeug. Jedes Fahrzeug hat eine vom Hersteller festgelegte maximale Anhängelast, die in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1 für gebremste Anhänger und O.2 für ungebremste Anhänger) vermerkt ist. Ein überschreiten dieser Werte ist nicht zulässig.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns – also die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger inklusive Beladung. Auch dieses Gewicht darf einen bestimmten, in den Fahrzeugpapieren festgelegten Wert nicht überschreiten.

Für Fahrer spielt die Führerscheinklasse eine Rolle: Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Gespanne bis zu 3.500 kg Gesamtmasse gefahren werden. Für schwerere Kombinationen ist ein BE- oder C1E-Führerschein erforderlich.

Da Tiny Houses auf Rädern oft nah an der maximalen Anhängelast liegen, sind eine sorgfältige Planung, ein geeignetes Zugfahrzeug und eine fachgerechte Lastverteilung essenziell, um Sicherheit und Straßenzulassung zu gewährleisten.

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