Muss ein Tiny House der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen?

Wer ein Tiny House als dauerhaften Wohnraum nutzen möchte, stellt sich früher oder später die Frage nach den energetischen Anforderungen. Dabei spielt die Energieeinsparverordnung – inzwischen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen – eine zentrale Rolle.

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Inhaltsverzeichnis

EnEV und GEG: Was gilt heute?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde im Jahr 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Dieses Gesetz bündelt die bisherigen Regelungen aus EnEV, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in einem einheitlichen Rechtsrahmen. Für alle Wohngebäude, die neu gebaut oder wesentlich verändert werden, gelten seitdem die Vorgaben des GEG – auch für Tiny Houses, sofern sie als Wohngebäude eingestuft werden.

Tiny House als Wohngebäude – eine Frage der Nutzung

Ob ein Tiny House unter die Anforderungen des GEG fällt, hängt maßgeblich davon ab, wie es genutzt wird. Wird es dauerhaft bewohnt und auf einem festen Standort betrieben, gilt es in den meisten Fällen als Wohngebäude im Sinne des Gesetzes. In diesem Fall muss es grundsätzlich den energetischen Anforderungen des GEG entsprechen – ähnlich wie ein reguläres Einfamilienhaus.

Dazu zählen unter anderem:

  • Vorgaben zur Wärmedämmung von Wänden, Fenstern und Dach
  • Anforderungen an die Heiztechnik und den Primärenergiebedarf
  • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie oder Photovoltaik) bei Neubauten

Ausnahmen für mobile oder temporäre Nutzung

Nicht jedes Tiny House fällt automatisch unter das GEG. Mobile Tiny Houses, die nicht dauerhaft auf einem Grundstück stehen oder nur zeitweise bewohnt werden, können unter bestimmten Bedingungen von den Anforderungen ausgenommen sein. Dazu gehören z. B.:

  • Tiny Houses auf Rädern, die als Wohnwagen oder mobile Freizeitfahrzeuge eingestuft sind
  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m², wenn sie nur gelegentlich bewohnt werden
  • Temporär genutzte Bauwerke ohne Heizungsanlage oder mit sehr einfacher Ausstattung

In solchen Fällen ist keine vollständige Einhaltung der energetischen Vorgaben notwendig – die Nutzung als Dauerwohnraum ist dann jedoch meist ebenfalls ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich.

Anforderungen an kleine Wohnflächen

Das GEG enthält in § 105 eine Ausnahmeregelung für Gebäude mit geringer Nutzfläche: Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche sind von bestimmten Anforderungen befreit. Diese Regelung betrifft viele Tiny Houses, vor allem, wenn sie kompakt und mobil ausgeführt sind.

Aber Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht automatisch. Sobald ein Tiny House dauerhaft bewohnt wird und über eine entsprechende Ausstattung verfügt, fordern viele Bauämter dennoch einen energetischen Nachweis – insbesondere bei stationären Modellen mit Baugenehmigung.

Praktische Umsetzung: Energiestandard und Technik

Für den Bau oder die Genehmigung eines Tiny Houses lohnt es sich, von Beginn an auf eine gute energetische Planung zu achten. Mit durchdachter Dämmung, energieeffizienten Fenstern, einer kleinen, aber modernen Heizlösung und ggf. einer Photovoltaikanlage lassen sich viele Anforderungen des GEG auch bei kleinen Häusern gut umsetzen.

Ein Energiebedarfsausweis oder eine energetische Berechnung kann oft schon in der Planungsphase klären, ob das Haus den Vorgaben genügt oder ob es Anpassungen braucht. Für genehmigungspflichtige Projekte ist dieser Nachweis meist ohnehin erforderlich.

Fazit

Ob ein Tiny House der Energieeinsparverordnung bzw. dem Gebäudeenergiegesetz entsprechen muss, hängt von seiner Nutzung, Bauweise und Größe ab. Dauerhaft bewohnte und fest installierte Tiny Houses gelten in der Regel als Wohngebäude und müssen den energetischen Anforderungen entsprechen. Mobile oder temporär genutzte Tiny Houses können hingegen teilweise ausgenommen sein. Wer ein Tiny House plant, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorgaben informieren und die energetische Planung in das Gesamtkonzept integrieren – für ein nachhaltiges, effizientes und rechtlich sicheres Zuhause auf kleinem Raum.

Hinweis:
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.