Unterschied zwischen mobil und stationär
Ob ein Tiny House eine Baugenehmigung benötigt, hängt maßgeblich davon ab, ob es mobil oder stationär genutzt wird. Ein Tiny House on Wheels, also auf Rädern, gilt je nach Nutzung als Fahrzeug oder Wohnwagen. Wird es jedoch dauerhaft als Wohnsitz verwendet – selbst wenn es technisch mobil ist – kann auch hier eine Genehmigung erforderlich sein. Stationäre Tiny Houses auf einem Fundament gelten baurechtlich als Gebäude und unterliegen vollständig den Vorgaben des Bauordnungsrechts.
Wohnnutzung ist genehmigungspflichtig
Sobald ein Tiny House dauerhaft zum Wohnen genutzt werden soll – ganz gleich ob mobil oder feststehend – ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Das liegt daran, dass jede genehmigungspflichtige Nutzung eines Grundstücks durch ein Gebäude mit Wohnfunktion den lokalen Bauvorschriften unterliegt. Dazu gehören beispielsweise Abstandsflächen, Erschließung, Energieeffizienz und Brandschutz. Ohne eine entsprechende Genehmigung ist ein dauerhaftes Wohnen im Tiny House rechtlich nicht zulässig.
Grundstück und Bebauungsplan
Nicht jedes Grundstück darf mit einem Tiny House bebaut oder dauerhaft bewohnt werden. Entscheidend ist, was im Bebauungsplan für das jeweilige Gebiet festgelegt ist. Nur wenn das Grundstück offiziell als Baugrund ausgewiesen ist und die geplante Nutzung (zum Beispiel Wohnen) zulässig ist, kann ein Bauantrag Aussicht auf Erfolg haben. Auch die Größe, Bauform und das äußere Erscheinungsbild des Tiny Houses müssen in das Umfeld passen – das betrifft zum Beispiel Dachformen oder Fassadenfarben.
Mobile Nutzung auf Campingplätzen oder Sonderflächen
Wer ein Tiny House mobil nutzen und nicht dauerhaft bewohnen möchte, kann es auf einem Campingplatz oder einer Sondernutzungsfläche aufstellen – sofern die Betreiber dies erlauben und das örtliche Baurecht es zulässt. Auch hier gelten jedoch Regeln, etwa zur Aufenthaltsdauer oder zur Art der Nutzung (z. B. als Wochenendhaus oder Ferienunterkunft). Für eine dauerhafte Wohnnutzung ist eine solche Fläche meist nicht geeignet, es sei denn, es handelt sich um speziell ausgewiesene Tiny House-Siedlungen oder alternative Wohnprojekte mit entsprechender Genehmigung.
Sonderfall: Kleingärten und Freizeitgrundstücke
Tiny Houses dürfen in Deutschland in Kleingartenanlagen oder auf Freizeitgrundstücken grundsätzlich nicht als dauerhafte Wohngebäude genutzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa aus dem Bundeskleingartengesetz – erlauben dort lediglich gelegentlichen Aufenthalt oder Wochenendnutzung. Auch wenn das Tiny House optisch gut in diese Umgebung passt, kann die dauerhafte Nutzung rechtliche Konsequenzen haben.
Baugenehmigung beantragen – was ist zu beachten?
Wer ein Tiny House fest aufstellen und legal bewohnen möchte, muss wie bei jedem anderen Bauvorhaben einen Bauantrag einreichen. Dafür werden unter anderem Baupläne, Lagepläne, technische Nachweise und Angaben zur Erschließung benötigt. In einigen Bundesländern gibt es vereinfachte Verfahren für kleinere Bauprojekte, die auch auf Tiny Houses zutreffen können. Eine frühzeitige Beratung beim Bauamt oder durch einen Fachplaner ist empfehlenswert, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Ja, in den meisten Fällen braucht man für ein Tiny House eine Baugenehmigung – besonders dann, wenn es als dauerhafter Wohnsitz dienen soll. Ob mobil oder stationär: Sobald ein Tiny House zum Wohnen genutzt wird, greifen die Regeln des Baurechts. Wer legal und langfristig im Tiny House leben möchte, sollte sich daher frühzeitig mit den zuständigen Behörden abstimmen und die örtlichen Vorschriften genau prüfen. Nur so lässt sich das Leben im Tiny House ohne böse Überraschungen realisieren.