Genehmigung

Die Genehmigung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zum eigenen Tiny House – ob mobil oder stationär. Sie entscheidet darüber, ob und wo ein Tiny House legal aufgestellt und dauerhaft bewohnt werden darf.

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In Deutschland unterliegt auch ein Tiny House den baurechtlichen Vorschriften. Wer ein Tiny House errichten oder auf einem Grundstück dauerhaft nutzen möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Diese wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Voraussetzung ist meist, dass das Tiny House bestimmten baulichen, energetischen und sicherheitsrelevanten Standards entspricht – ähnlich wie bei einem klassischen Wohnhaus.

Je nachdem, ob es sich um ein stationäres Tiny House (fest mit dem Boden verbunden) oder ein mobiles Tiny House (z. B. auf einem Anhänger) handelt, unterscheiden sich die Anforderungen:

  • Stationäre Tiny Houses gelten als Gebäude und müssen alle baurechtlichen Vorschriften erfüllen, inklusive Statik, Brandschutz und Abstandsflächen.
  • Mobile Tiny Houses benötigen neben einer Straßenzulassung (z. B. als Wohnwagen) auch eine Sondernutzungsgenehmigung, wenn sie länger als temporär auf einem Grundstück stehen sollen. Für dauerhaftes Wohnen ist meist dennoch eine Baugenehmigung erforderlich.

Ein häufiger Irrglaube ist, dass man mit einem Tiny House einfach auf jedem beliebigen Grundstück wohnen darf. In Wahrheit hängt dies vom Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde ab. Nur auf als Bauland ausgewiesenem Gelände darf ein Tiny House mit Wohnnutzung genehmigt werden. Freizeit- oder Wochenendgrundstücke sind in der Regel ausgeschlossen, auch wenn das Haus mobil ist.

Wichtige Punkte im Genehmigungsprozess:

  • Klärung der Bauleitplanung (Baugebiet ja/nein?)
  • Einreichung eines Bauantrags mit allen erforderlichen Unterlagen (Grundriss, Lageplan, Baubeschreibung etc.)
  • Ggf. Einholung weiterer Genehmigungen, z. B. für Abwasserentsorgung oder Stellplatznachweis

Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, können die Anforderungen stark variieren. Es ist daher ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen oder eine fachkundige Beratung (z. B. durch Architekten oder Tiny-House-Planer:innen) in Anspruch zu nehmen.

Auch ein Tiny House braucht eine Genehmigung – und die kann komplexer sein, als viele annehmen. Wer sich rechtzeitig informiert, spart später Zeit, Geld und Nerven.

Hinweis:
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