Bei Tiny Houses ist zwischen privater und gewerblicher Haftpflichtversicherung zu unterscheiden. Wer sein Tiny House ausschließlich privat nutzt – etwa als Wohnsitz auf einem festen Stellplatz – kann oft auf eine reguläre private Haftpflichtversicherung zurückgreifen. Dabei sollte jedoch geprüft werden, ob auch bauliche Bestandteile (z. B. eine Terrasse oder Solaranlage) und mögliche Risiken auf dem Grundstück mitversichert sind.
Wird das Tiny House mobil betrieben, etwa auf einem Trailer, ist zusätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig – vergleichbar mit einem Wohnwagen oder einem Anhänger. Diese springt ein, wenn z. B. beim Rangieren ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass das Tiny House eine Straßenzulassung besitzt und korrekt versichert ist. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Anhänger-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn der Anhänger z. B. auch abgekoppelt auf öffentlichem Gelände steht.
Wer das Tiny House gewerblich nutzt, etwa zur Vermietung, als Verkaufsraum oder für Veranstaltungen, benötigt eine gewerbliche Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen – etwa wenn sich ein Gast verletzt oder Einrichtungsgegenstände Dritter beschädigt werden. Auch hier gibt es spezielle Tarife für mobile Gewerbeeinheiten oder kleine Beherbergungsbetriebe.
Wichtig ist es, die Versicherungspolice individuell auf das Nutzungskonzept und den Standort des Tiny Houses abzustimmen. Besonders bei gemischter Nutzung – privat und gewerblich – sollte mit dem Versicherer geklärt werden, wie die Absicherung erfolgt. Manche Anbieter bieten inzwischen sogar speziell auf Tiny Houses zugeschnittene Policen an.
Eine passende Haftpflichtversicherung bietet Tiny-House-Besitzer:innen rechtliche und finanzielle Sicherheit – ob auf Rädern oder fest installiert. Wer von Anfang an sorgfältig prüft, welche Risiken abgedeckt sein müssen, kann sein Minihaus unbeschwert genießen oder erfolgreich betreiben.