Tiny Houses mit Reisemobilität sind in der Regel auf einem zugelassenen Plattformanhänger gebaut und erfüllen die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das bedeutet: eine maximale Breite von 2,55 m, eine Höhe von 4,00 m und ein zulässiges Gesamtgewicht von meist 3,5 Tonnen. Innerhalb dieses Rahmens lassen sich vollständige Wohnlösungen realisieren, die sich bei Bedarf unkompliziert transportieren lassen – sei es für Reisen, Standortwechsel oder saisonale Nutzung.
Die mobile Nutzung bietet viele Vorteile: Wer sein Tiny House regelmäßig bewegt, kann verschiedene Regionen erkunden, saisonal wohnen (z. B. im Sommer am See, im Winter im Wald), Grundstücke temporär nutzen oder neuen Lebenssituationen schnell angepasst reagieren. Besonders für digitale Nomaden, Naturverbundene oder flexible Arbeitsmodelle ist diese Form der Mobilität attraktiv.
Allerdings erfordert Reisemobilität auch eine sorgfältige Planung: Das Tiny House muss stabil gebaut und für den Transport geeignet sein. Dazu gehören eine belastbare Struktur, ein gesicherter Innenausbau sowie wetter- und straßentaugliche Materialien. Auch ein entsprechendes Zugfahrzeug, ausreichende Fahrpraxis und eine Versicherung für den mobilen Wohnanhänger sind notwendig.
Hinzu kommen logistische und rechtliche Aspekte: Nicht überall darf ein mobiles Tiny House dauerhaft stehen – auch wenn es fahrbereit ist. Die Genehmigungspflichten für Stellplätze, die Einhaltung von Aufenthaltsfristen und der Anschluss an Versorgungssysteme sollten vor jeder Standortwahl geprüft werden.
Reisemobilität macht Tiny Houses besonders flexibel und unabhängig – ermöglicht aber nicht nur Bewegung, sondern stellt auch spezifische technische, rechtliche und organisatorische Anforderungen, die es zu berücksichtigen gilt.