Zu den wichtigsten zählen die Landesbauordnungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Sie regeln unter anderem, wann ein Tiny House als genehmigungspflichtige bauliche Anlage gilt, welche Abstandsflächen einzuhalten sind oder ob ein Bebauungsplan vorliegt. Ist das Tiny House fest mit dem Boden verbunden – etwa durch ein Fundament oder dauerhafte Verankerung – gilt es in der Regel als Gebäude und muss entsprechend genehmigt werden.
Auch die Mobilität eines Tiny Houses hat rechtliche Folgen: Ein Haus auf Rädern kann als Fahrzeug gelten, wenn es bestimmte Maße (z. B. 2,55 m Breite, 4,00 m Höhe, max. 3,5 t Gewicht) nicht überschreitet und über eine Zulassung verfügt. Dann greifen Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) statt aus dem Baurecht. Wird es aber dauerhaft an einem Ort genutzt, ist unter Umständen dennoch eine Baugenehmigung nötig – selbst wenn es formal als Anhänger gilt.
Weitere relevante Verordnungen betreffen den Brandschutz, die Energieeinsparverordnung (GEG), die Abwasserentsorgung, den Natur- und Landschaftsschutz sowie regionale Bebauungspläne. In manchen Gemeinden sind Tiny Houses als Hauptwohnsitz nicht ohne Weiteres erlaubt, besonders in reinen Wochenend- oder Erholungsgebieten.
Auch Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Erschließungsvorgaben (z. B. Strom, Wasser, Abwasser) und Stellplatznachweise können in lokalen Verordnungen festgelegt sein. Das macht es unerlässlich, frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben detailliert abzustimmen.
Tiny Houses sind nicht automatisch von gesetzlichen Regelungen befreit. Im Gegenteil: Ihre spezielle Form erfordert eine besonders sorgfältige Prüfung geltender Verordnungen. Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut macht, kann unangenehme Überraschungen vermeiden – und den Traum vom kleinen Wohnen sicher und genehmigt verwirklichen.